Wahlparty am 24.09. erst ab 19:30 Uhr – erst wird mitgezählt, danach gefeiert!

Unser Direktkandidat Jörg Schneider steht Ihnen gern am Abend der Bundestagswahl am 24. September 2017 auf unserer Wahlparty für ein Gespräch zu Verfügung. Allerdings besteht diese Möglichkeit voraussichtlich erst ab 19:30 Uhr, da er – wie fast alle unserer Mitglieder – ab 18:00 Uhr zunächst als Wahlbeobachter eingebunden ist.

Wir haben uns dazu entschlossen, die Auszählung der Bundestagswahl möglichst zahlreich in den Wahllokalen zu verfolgen. Grund sind die Unregelmäßigkeiten bei den Landtagswahlen am 14. Mai 2017. Trotz einer Vielzahl von Fehlern zu Ungunsten der AfD und einer Benachteiligung unserer Partei, die mit Zufall nicht mehr zu erklären ist, hat der Landtag am 14.09. gegen eine erneute Auszählung gestimmt. 

Um sicherzustellen, dass die Auszählung der Bundestagswahl demokratischen Grundsätzen genügt, fordern wir alle Mitbürger auf, ebenfalls von Ihrem Recht auf Beobachtung der Auszählung Gebrauch zu machen. In diesem Sinne werden wir auch an unseren Infoständen im Wahlkampfendspurt informieren und werben.

Wahlbeobachter sein – so geht’s:

• Gemäß § 54 der Bundeswahlordnung hat während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

• Verteilen Sie sich auf die Wahllokale und beobachten Sie die Auszählung.

• Der Wahlvorstand muss Ihnen Zutritt und Anwesenheitsrecht gewähren.

• Die Gewährung des Anwesenheitsrechts muss so ausgestaltet sein, dass es Ihnen jederzeit möglich ist, auch tatsächlich Einblick in den Auszählvorgang zu erhalten.

• Sie müssen sich nicht damit zufrieden geben, dass Ihnen ein Platz angeboten wird, von welchem aus Sie keine Sicht auf den Vorgang haben.

• Auch müssen Sie sich nicht zwischendurch (etwa nach Ende des Wahlvorganges) rausschicken lassen – die Auszählung hat gemäß § 67 der Bundeswahlordnung ohne Unterbrechung im Anschluss an den Wahlvorgang stattzufinden!

• Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie sich ruhig verhalten und sich gut auf die Wahllokale verteilen, denn bei der Anwesenheit zu vieler Personen und Lärm von außen kann die Anwesenheit mit Hinweis auf die Behinderung der  Auszählung versagt werden.

• Selbst wenn der Wahlvorstand Sie als Hindernis für den Auszählvorgang betrachten sollte, kann er Sie nicht ohne Weiteres des Raumes verweisen, da die Wahlhelfer selbst nicht das Recht besitzen, Sie wegzuschicken – dies darf nur die Polizei!

Nach der Auszählung gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis mit folgenden Angaben mündlich bekannt:

1. die Zahl der Stimmberechtigten
2. die Zahl der Wähler
3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Wahlkreisstimmen
4. die Zahlen der gültigen und ungültigen Landesstimmen
5. die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Wahlkreisstimmen
6. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Landesstimmen

Notieren Sie sich das unbedingt, damit Sie es später mit den Zahlen vergleichen können, die für Ihren Wahlraum veröffentlicht werden. Fallen Ihnen dabei oder anderweitig Unregelmäßigkeiten auf, melden Sie das bitte per Mail an diese Adresse: wahlbeobachter@afd.nrw

Sollten Sie klar erkennen, dass Ergebnisse gefälscht werden, indem Stimmzettel manipuliert oder in den falschen Stapel einsortiert werden, benachrichtigen Sie sofort die Polizei und melden Sie uns Ihre Beobachtung unter wahlbeobachter@afd.nrw