Wahlbeobachter sein – so geht’s:

Wir haben uns dazu entschlossen, die Auszählung der Bundestagswahl möglichst zahlreich in den Wahllokalen zu verfolgen. Grund sind die Unregelmäßigkeiten bei den Landtagswahlen am 14. Mai 2017. Trotz einer Vielzahl von Fehlern zu Ungunsten der AfD und einer Benachteiligung unserer Partei, die mit Zufall nicht mehr zu erklären ist, hat der Landtag am 14.09.2017  gegen eine erneute Auszählung gestimmt. Um sicherzustellen, dass die Auszählung der Bundestagswahl demokratischen Grundsätzen genügt, fordern wir alle Mitbürger auf, ebenfalls von Ihrem Recht auf Beobachtung der Auszählung Gebrauch zu machen.

Wahlbeobachter sein – so geht’s:

• Gemäß § 54 der Bundeswahlordnung hat während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

• Verteilen Sie sich auf die Wahllokale und beobachten Sie die Auszählung.

• Der Wahlvorstand muss Ihnen Zutritt und Anwesenheitsrecht gewähren.

• Die Gewährung des Anwesenheitsrechts muss so ausgestaltet sein, dass es Ihnen jederzeit möglich ist, auch tatsächlich Einblick in den Auszählvorgang zu erhalten.

• Sie müssen sich nicht damit zufrieden geben, dass Ihnen ein Platz angeboten wird, von welchem aus Sie keine Sicht auf den Vorgang haben.

• Auch müssen Sie sich nicht zwischendurch (etwa nach Ende des Wahlvorganges) rausschicken lassen – die Auszählung hat gemäß § 67 der Bundeswahlordnung ohne Unterbrechung im Anschluss an den Wahlvorgang stattzufinden!

• Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie sich ruhig verhalten und sich gut auf die Wahllokale verteilen, denn bei der Anwesenheit zu vieler Personen und Lärm von außen kann die Anwesenheit mit Hinweis auf die Behinderung der  Auszählung versagt werden.

• Selbst wenn der Wahlvorstand Sie als Hindernis für den Auszählvorgang betrachten sollte, kann er Sie nicht ohne Weiteres des Raumes verweisen, da die Wahlhelfer selbst nicht das Recht besitzen, Sie wegzuschicken – dies darf nur die Polizei!

Nach der Auszählung gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis mit folgenden Angaben mündlich bekannt:

1. die Zahl der Stimmberechtigten
2. die Zahl der Wähler
3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Wahlkreisstimmen
4. die Zahlen der gültigen und ungültigen Landesstimmen
5. die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Wahlkreisstimmen
6. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Landesstimmen

Notieren Sie sich das unbedingt, damit Sie es später mit den Zahlen vergleichen können, die für Ihren Wahlraum veröffentlicht werden.

Hier können Sie die Liste zum Notieren der Wahlergebnisse herunterladen:

 

Fallen Ihnen dabei oder anderweitig Unregelmäßigkeiten auf, melden Sie das bitte per Mail an diese Adresse: wahlbeobachter@afd.nrw

Sollten Sie klar erkennen, dass Ergebnisse gefälscht werden, indem Stimmzettel manipuliert oder in den falschen Stapel einsortiert werden, benachrichtigen Sie sofort die Polizei und melden Sie uns Ihre Beobachtung unter wahlbeobachter@afd.nrw

Nutzen Sie als Wahlbeobachter die App „Wahlmission“ ( https://wahlmission.de ) des Vereins zur Förderung politischer Bildung und Demokratie e.V., mit welcher der Vergleich zwischen ausgezählten und später veröffentlichten Stimmergebnissen nicht nur der AfD, sondern aller Parteien problemlos ermöglicht wird.

 

Mitteilung der AfD- Bundesgeschäftsstelle:

AfD fordert Bürger am 24. September zu flächendeckender Wahlbeobachtung auf
 
Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch teilte mit, dass sich bislang schon mehr als 1.200 Bürger auf der Webseite der Partei unter www.afd.de/wahlhelfer gemeldet hätten, um ihr geplantes Engagement als Wahlhelfer bzw. Wahlbeobachter mitzuteilen. Von Storch dazu: „Wir streben an, mehrere Tausend Bürger für die Wahlhilfe oder Wahlbeobachtung in den bundesweit ca. 88.000 Wahlbezirken – dazu gehören auch 17.500 Briefwahlbezirke – zu motivieren.
 
Ihr Vorstandskollege Julian Flak ergänzt: „Es geht uns einzig um die Unterstützung der korrekten Durchführung einer freien, geheimen und demokratischen Bundestagswahl. Sollten wider Erwarten doch Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung, Weiterleitung oder Veröffentlichung von AfD-Stimmergebnissen auftreten, können diese auf der von uns eigens für diesen Zweck eingerichteten Webseite www.afd.de/wahlprotokoll dokumentiert werden.“ Diese Dokumentation sieht vor, dass unter anderem auch die Zahlen von Ergebnisprotokollen der einzelnen Wahlvorstände eingegeben werden können, um nachträglich einen Vergleich zwischen den in diesen Wahllokalen ausgezählten Stimmen und den anschließend durch die Landeswahlleiter veröffentlichten Stimmen zu ermöglichen.
 
Allerdings wurde heute eine E-Mail des sächsischen Landeswahlleiters vom 20.09.2017 bekannt, in der die Behörde unter Bezug auf eine Stellungnahme des Bundeswahlleiters darauf hinweist, dass „Wahlbeobachter kein Anrecht darauf [hätten], vom Wahlvorstand eine Kopie oder ein Foto der Ergebniszusammenstellung, der Schnellmeldung oder der Niederschrift zu erhalten/ zu machen. Die Bundeswahlordnung sieht nur eine mündliche Ergebnisverkündung vor. Zudem haben die Wahlvorsteher sicherzustellen, dass die Wahlniederschriften mit den Anlagen Unbefugten nicht zugänglich sind“.
 
Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Albrecht Glaser widerspricht dieser Auffassung und verweist dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.11.2002 (AZ.: 3 K 4502/02). In diesem heißt es u.a.: „Aus § 72 Abs. 4 Bundeswahlordnung ergibt sich kein allgemeiner Grundsatz des Wahlrechts, dass Einsichtnahme durch Dritte in Wahlniederschriften zu verhindern wäre. […] Dieser Feststellungsvorgang ist seinerseits gerade nicht auf Grund eines allgemeinen Grundsatzes geheim, sondern etwa bei Wahlen zum Bundestag ausdrücklich öffentlich.
 
Die Alternative für Deutschland schätzt deshalb die in der E-Mail des sächsischen Landeswahlleiters zitierte Stellungnahme des Bundeswahlleiters als potentiell rechtswidrig und dazu geeignet ein, die verfassungsmäßig garantierte Öffentlichkeit der Wahl unzulässig zu beschränken. Wir weisen deshalb unsere Mitglieder und Wähler deutschlandweit auf die App „Wahlmission“ (https://wahlmission.de) des Vereins zur Förderung politischer Bildung und Demokratie e.V. hin, mit welcher der Vergleich zwischen ausgezählten und später veröffentlichten Stimmergebnissen nicht nur der AfD, sondern aller Parteien problemlos ermöglicht wird.