AfD-Fraktion im deutschen Bundestag

+++Hartwig: Rechtliche Schritte zur Beendigung der illegalen Immigration+++

Zur ungesteuerten Zuwanderungspolitik von Frau Merkel erklärt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Roland Hartwig, MdB:

„Sofort nach der Konstituierung des Deutschen Bundestages am 24.10.2017 wird die neue AfD-Bundestagsfraktion alle juristischen Möglichkeiten prüfen, um gegen die ungesteuerte Zuwanderung, verursacht durch die abgewählte Merkel-Regierung, vorzugehen. Die Grenzöffnung im September 2015 und die darauf folgende unkontrollierte Masseneinwanderung von Menschen in Millionenzahl ist ein fortgesetzter Rechtsbruch. Auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages konnte im September 2017 keine Rechtsgrundlage für das Handeln der Kanzlerin finden.

Die Fraktion hat eine Kommission eingesetzt, die alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten, einschließlich einer Organklage bzw. einer Verfassungsbeschwerde prüfen und ihr Empfehlungen zum weiteren Vorgehen geben wird. Auf jeden Fall wird die AfD-Bundestagsfraktion hierzu auch einen Antrag auf Einsetzung eines ‚Untersuchungsausschusses Merkel‘ stellen, um die Vorgänge rund um die Grenzöffnung zu überprüfen.

Darüber hinaus ist die AfD-Bundestagsfraktion der Auffassung, dass Entscheidungen mit derart weitreichenden Auswirkungen auf die langfristige Bevölkerungszusammensetzung durch Volksentscheide, mindestens aber durch Parlamentsabstimmungen getroffen werden müssen.“