Landgericht Duisburg hat entschieden: AfD NRW darf ins CC Oberhausen!

Düsseldorf, 24.01.17.

Der heute um 11.24 Uhr eingegangene Beschluss des Landgerichts Duisburg gibt dem Antrag der AfD NRW voll umfänglich Recht: Der Landesparteitag kann wie vereinbart am kommenden Sonntag in Oberhausen stattfinden.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass entgegen anderslautender Behauptungen ein wirksamer Mietvertrag vorliegt. Und für die Vertreter von CDU, SPD, Grünen und Linken im Stadtrat gibt es noch ein wenig Nachhilfe in Sachen Demokratie gratis dazu: „Alle nicht verbotenen Parteien haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen.“

Nicht nur die Bürger Oberhausens dürfte interessieren, dass der Versuch des Stadtrats, die AfD auszusperren, zwar umsonst, aber ganz und gar nicht kostenlos ist. Da das Gericht den Streitwert mit 13.000 Euro beziffert, dürften die Steuerzahler nun für über 2.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen. Aber das sind angesichts der mit rund 1,9 Milliarden Euro bzw. rund 9.000 Euro pro Einwohner höchst verschuldeten Stadt Nordrhein-Westfalens wohl nur die berühmten Peanuts.

Die Erdnusszähler der AfD NRW sind allerdings der Meinung, dass es für die Verantwortlichen – die Ratsmitglieder von CDU, SPD, Grünen und Linken – eigentlich nicht folgenlos bleiben darf, wenn sie aus rein populistischen Gründen sehenden Auges einen völlig aussichtslosen Rechtsstreit zu Lasten des Steuerzahlers anzetteln. Dementsprechend wird der Landesvorstand der Partei im Rahmen seiner morgigen Vorstandssitzung entscheiden, ob insoweit eine Strafanzeige erstattet werden soll. Vollkommen indiskutabel ist dagegen der heute in der „Westfalenpost“ geschilderte Versuch des Stadtrats, den Hallen-Geschäftsführer Hartmut Schmidt zum Sündenbock für die politischen Ränkespiele zu machen. Denn wie der Presse ebenfalls zu entnehmen war, hat sich der Stadtrat bei seiner Entscheidung ganz bewusst über den eindringlichen und zutreffenden Rechtsrat seines eigenen Rechtsamts hinweggesetzt.

Gänzlich unvorstellbar dürften Richtigstellungen in den Medien sein, die erst behaupteten, die AfD NRW habe sich durch Verschweigen ihres Namens am Telefon die Halle arglistig erschlichen – denn wie Schmidt nun bestätigte, erfolgte die Anfrage schon am 02. Januar schriftlich und ausdrücklich für die Partei, also drei Tage vor dem Telefonat bezüglich Verfügbarkeit. Aber Fake News machen ja immer die anderen.

Anbei das Urteil des Landesgericht Duisburg

170123 LG Duisburg