Man mag es kaum glauben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat 2014 die Übertragung von Muezzin-Rufen untersagt. Nun geht die Stadt Oer-Erkenschwick (Oberbürgermeister Carsten Wewers, CDU) in Berufung gegen dieses Urteil. Erfolgreich geklagt hatte ein Anwohner, der ca. 900 m entfernt von der Moschee wohnt.
Wollen Sie, dass zukünftig laute Muezzin-Rufe zum Bild unserer Städte gehören? Wir ganz bestimmt nicht! Über 90% der Menschen in Deutschland haben eine andere Religion als den Islam. Deshalb darf er nicht unseren Alltag prägen. Wir respektieren andere Religionen, solange sie nicht unser Leben beeinträchtigen. Ständige, laute Muezzin-Rufe tun dies!






