Anfang des Folgemonats veröffentlicht die Agentur für Arbeit die Arbeitslosenstatistik vom Vormonat. Schon seit einigen Jahren steigt die Zahl der offenen Stellen und sinkt die Zahl der Arbeitslosen kontinuierlich. In diesem Zusammenhang fallen ständig die Begriffe „Jobwunder“ oder „Fachkräftemangel“. Stimmt das so? Wir werfen einen Blick auf die Statistik für April 2018 in Gelsenkirchen:
Gelsenkirchen hat aktuell 17.577 Arbeitslose. Das entspricht einer Quote von 13,8% bezogen auf alle Erwerbsfähigen. Die Statistik unterscheidet zwischen Leistungsempfängern nach Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosengeld I) und SGB II (ALG II oder Hartz IV). Hier findet man die erste Überraschung. Nur 3.343 oder 19 % der Arbeitslosen erhält ausschließlich ALG I. Die restlichen 81% der Arbeitslosen erhalten bereits Zusatzleistungen nach dem SGB II. Daraus kann man folgern, dass die Langzeitarbeitslosigkeit in Gelsenkirchen besonders hoch ist und das Einkommensniveau besonders niedrig ist.
Jetzt kommen wir zu einem Punkt, den die Jobwundermeldungen unterschlagen – die Unterbeschäftigung. Unterbeschäftigte fallen aus der Statistik der Arbeitslosen heraus und werden gesondert erfasst. Trotzdem erhalten viele dieser Personen ALG II. Zu den Unterbeschäftigten zählen zum Beispiel:
1. Arbeitnehmer über 58 Jahre in Hartz IV, die über ein Jahr kein Vermittlungsangebot mehr bekommen haben.
2. Langzeitarbeitslose, die länger als sechs Wochen erkrankt sind.
3. Langzeitarbeitslose, die an einer mindestens sechswöchigen Weiterbildung teilnehmen.
Die genaue Definition finden Sie hier:
Gelsenkirchen hat 24.362 Unterbeschäftigte. Das entspricht einer Quote von 18,5%. Addiert man die Zahlen, so hat Gelsenkirchen 41.939 Menschen, die entweder arbeitslos sind oder zu ihrer Arbeit noch Sozialleistungen beziehen. Das ist eine Quote von 32,3%. Außen vor bleiben Minijobber, die eine Vollzeitstelle suchen, aber nicht finden. Jobwunder sehen definitiv anders aus!
Die Unterbeschäftigung hat sich in den letzten zwei Jahren kaum verändert. Dies spricht für strukturelle Probleme, die unabhängig von der Wirtschaftsentwicklung sind. Mit anderen Worten: wenn nicht Grundsätzliches am Arbeitsmarkt geändert wird, bleibt die Situation so.
Die AfD fordert deshalb höhere Nettolöhne für Arbeitende mit geringem Einkommen. Machbar ist dies durch einen Grundfreibetrag bei den Sozialabgaben, ähnlich wie bei der Einkommenssteuer. Eine aktivierende Grundsicherung soll die Hinzuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-Empfänger verbessern. Lesen Sie dazu das Grundsatzprogramm der AfD! https://www.afd.de/grundsatzprogramm/






