Für eine bessere Patientenversorgung – Arztbudgetierung aussetzen.

Viele kennen es: am Ende des Quartals ist häufig Ihre Hausarztpraxis zu. Das liegt nicht daran, dass Ihr Hausarzt ständig Urlaub macht. Es liegt an der Budgetierung von Ärzten. Manchmal sagt Ihnen Ihr Arzt auch: „Leider kann ich Ihnen kein Rezept ausstellen, denn mein Budget ist bereits ausgeschöpft. Ärzte sind budgetiert

Das Arztbudget setzt sich zusammen aus der Anzahl der Patienten pro Quartal multipliziert mit der jeweiligen Richtgröße pro Patient. Diese beträgt beim Allgemeinmediziner abhängig vom Alter des Patienten:

20,03 € – bis 15 Jahre, 36,04 € – 16-49 J., 89,43 € – 50-64 J., 162,71 € –  ab 65 J. bei der Kassenärzlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.
Der Arzt kann noch Praxisbesonderheiten gelten machen. Das errechnete Gesamtbudget kann der Arzt für alle seine Patienten nutzen.
Die genaue Werte können Sie dieser Verordnung entnehmen.

https://www.kvwl.de/arzt/recht/kvwl/amv_hmv/rgv_2018.pdf

Hier liegt das Dilemma. Der Arzt ist zur Hilfeleistung verpflichtet, muss aber eine Budgetüberschreitung aus eigener Tasche zahlen. Deshalb schließt er am Ende des Budgets einfach die Praxis.

Die AfD sieht die Budgetierung als nicht vertretbar an. Sie beeinträchtigt die Therapiefreiheit der Ärzte. Finanziell ist sie auch nicht nötig, denn 2017 erzielten die Krankenkassen einen Überschuss 3,1 Milliarden Euro. Folgerichtig stellt die AfD aktuell einen Antrag auf Aussetzung der Budgetierung für Ärzte im Deutschen Bundestag.

http://dserver.bundestag.btg/btd/19/033/1903393.pdf

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist keine Sparbüchse für die Bundesregierung. Überschüsse müssen entweder den Versicherten zu Gute kommen oder als Beitragssenkungen zurückgegeben werden.