Hurra, hurra, Sami A. ist bald wieder da.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Abschiebung von Osama Bin Ladens Leibwächter Sami A. nach Tunesien bereits für rechtswidrig erklärt. Wir reden hier über einen Topterroristen und gefährlichen Islamisten.

Nun gibt es einen offenen Streit zwischen Behörden und Justiz. „Schnell und diskret habe man Sami A. abschieben wollen“, sagt NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP).

Das OVG Münster entscheidet: Sami A. muss unverzüglich auf Staatskosten aus Tunesien zurückgeholt werden. Ein fehlender Pass oder eine Einreisesperre sind kein Hinderungsgründe. Vielleicht bekommt er sogar einen Sonderflug. Er darf weiter Hartz-IV beziehen wie viele andere gefährliche Islamisten in Deutschland auch. Möglicherweise kann er Schadenersatz einklagen. In Deutschland kann sich ja jeder Dahergelaufene auf Staatskosten durch die Instanzen klagen.

Was sagen wohl die Angehörigen der knapp 3000 Toten der Anschläge vom 11. September 2001 dazu? Würden sie das billigen? 

Deutschland Justiz hat ein seltsames Eigenleben entwickelt, was die Bürger nicht mehr verstehen und nicht mehr akzeptieren.

Alternative für Deutschland – Islamisten aus Deutschland ausweisen!