Ausländische Hartz IV-Bezieher in Gelsenkirchen deutlich überproportional repräsentiert!

Ein politischer Kommentar von Dr. Dirk Klante:

Liebe Gelsenkirchener!

Eine Anfrage unserer sachkundigen Bürgerin Doreen Kosak zum Thema „Ausländische Hartz IV-Bezieher“ offenbart wieder einmal die ganze Misere der bundesrepublikanischen Migrations- und Asylpolitik.

So stieg der Anteil ausländischer Hartz IV-Bezieher bezogen auf alle Hartz IV-Bezieher von 26,2 % im Jahr 2014 auf 39, 4% im Jahr 2017. Im Jahr 2017 gab es jedoch nur etwa 19,2 % Ausländer in Gelsenkirchen. 

Das bedeutet, dass Ausländer mehr als doppelt so häufig wie Deutsche diese Sozialleistung in Anspruch nehmen. Zu den Deutschen gehören natürlich auch die Eingebürgerten und Doppelpass-Besitzer. Unter Ihnen befinden sich leider immer noch zu viele, die am Arbeitsmarkt nicht integriert sind. Dadurch wäre das oben beschriebene Missverhältnis noch größer. Die mit Abstand größte Gruppe sind  die neuen Einwanderer aus Syrien und den arabischen Ländern (11%) gefolgt von türkischen Bürgern (9,1%). Diese beiden Herkunftsregionen sind also für über 50% der ausländischen Hartz IV-Bezieher verantwortlich. Das ist sehr beachtlich, wenn man bedenkt, dass in Gelsenkirchen Menschen aus etwa 150 Ländern leben. Was wir ja auf der Bahnhofstraße besonders samstags bestaunen können.

Kurz um! In Gelsenkirchen gibt es eine große muslimische Unterschicht. Daran haben auch etliche Millionen/Milliarden Euro an Sozialleistungen nichts geändert. Ganz im Gegenteil: Diese ethnische Unterschicht wächst rasant. 

Mit Geld lassen sich im Nachhinein die Fehler der Einwanderungspolitik der letzten Jahrzehnte nicht beheben. 

Aufgrund einer sehr hohen Asylbewerberzahl im Jahr 1992 (ca. 430.000) wurde 1993 der Artikel 16 des Grundgesetzes geändert. 

Artikel 16a Absatz 1: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (unverändert).

Artikel 16 a Absatz 2 besagt seitdem:  Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Es sind somit bereits seit 1993 insgesamt mehrere Millionen Menschen illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Bürgerkrieg ist kein Asylgrund! 

Das besagt bereits der Absatz 1 des Artikels 16a. Daraus folgt, dass etwa 97-99,5% der Asylbewerber nicht anspruchsberechtigt sind.

Die AfD-Gelsenkirchen bezieht zu diesem Themenkomplex klar Stellung:

1. Wir sind nicht gegen Einwanderung. Sie muss aber nach Recht und Gesetz erfolgen. Sie muss qualitativ hochwertig sein (Stichwort: Hoch selektives Einwanderungsgesetz) und in der Quantität nahezu auf null zurückgeführt werden.

2. Alle über die Jahre und Jahrzehnte illegal eingereisten Menschen müssen remigriert werden.

3. Selbstverständlich gibt es auch in der AfD – ob im Bundestag oder hier vor Ort in Gelsenkirchen – Mitglieder mit ausländischen Wurzeln. Diese Mitbürger wollen aber mit uns Deutschen nach unseren Regeln, Gesetzen, Sitten, Bräuchen und Traditionen leben.

Es sind Einwanderer, die zu Patrioten geworden sind. Diese Menschen sind uns herzlich willkommen.

Ihr Dirk Klante

Quellen: 

Anfrage der sachkundigen Bürgerin Doreen Kosak: Drucksache Nr. 14-20/6019

https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsinfo/gelsenkirchen/14623/Vm9ybGFnZS4xNC0yMC42MDE5/14/n/100258.doc

https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/die-ganze-welt-lebt-in-gelsenkirchen-id209171215.html

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland