Der Kindergeldmissbrauch wird weiter von den Altparteien geduldet.

Laut einer EU-Verordnung haben in Deutschland lebende EU-Ausländer vollen Kindergeldanspruch für im EU-Ausland lebende Kinder. Damit wurde dem Missbrauch durch „erfundene“ Kinder im Ausland Tür und Tor geöffnet. Von 2010 bis 2017 stieg die Zahl von ca. 61.000 auf 215.000 Fälle. Die Kosten verzehnfachten sich etwa auf 343 Millionen Euro. Die Kontrollen, ob die Kinder wirklich existieren, sind wie immer unzureichend.

Deshalb stellte die AfD im Juni im Bundestag den Antrag, dass Kindergeld zu indexieren. Das heißt, es soll an die Lebenshaltungskosten des Landes angepasst werden, wo die Kinder leben. In Bulgarien oder Rumänien entspricht das deutsche Kindergeld einer drittel oder einer halben Monatslohnhöhe. Es ist somit ein lukratives Einkommensmodell.

Der AfD-Antrag wurde vom Bundestag in den Ausschuss Arbeit und Soziales verwiesen. Am 10.10.18 wurde er dort gegen die Stimmen aller Altparteien abgelehnt. Die Union hatte vor vielen Monaten einen ähnlichen Antrag vorbereitet. Er wurde zurückgezogen, weil die Union befürchtete, dass er nicht mit der EU-Verordnung vereinbar ist. Auch am 10.10.18 beschließt die österreichische ÖVP/FPÖ-Regierung, die Familienbeihilfe (entspricht dem Kindergeld) um 114 Millionen Euro zu kürzen. Sie wird für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst.

Warum kann Österreich das und Deutschland nicht? Die Altparteien #CDU, #CSU, #SPD, #Grüne, #FDP und #Linke wollen weiterhin Ihre hart erarbeiteten Steuer- und Sozialgelder an ausländische Betrüger verschenken. Im Gegenzug können Erwerbsunfähige und Rentner sehen, wie sie mit ihren kargen Bezügen klarkommen.

AfD – Deutschland ist nicht das Weltsozialamt

Quelle: Bundesdrucksache 19/2999