Apothekerin verweigert muslimischer Schülerin mit Kopftuch ein Praktikum und handelt rechtens!

Liebe Gelsenkirchener!

Solche Nachrichten liest man leider viel zu selten!

Der Vorfall, der sich am 15.10.18 ereignete, in Kürze.

Eine 15-jährige muslimische Schülerin aus Essen bewirbt sich in Ihrer Stadt in einer Apotheke um einen Praktikumsplatz. Sie hat bereits eine mündliche Zusage und will sich nun die Bescheinigung abholen. Dabei kommt es zum Eklat.Die Apothekerin weist sie darauf hin, dass sie während der Arbeitszeit das Kopftuch ablegen muss. Die Schülerin will das nicht einsehen und fühlt sich diskriminiert. Es kommt zu einem lautstarken Streit. Der Vater der Schülerin kommt hinzu und beschimpft die Apothekerin als Rassistin. Dies ist leider ein regelmäßig wiederkehrendes Verhaltensmuster bestimmter Bevölkerungsteile.

Die Apothekerin weist diesen haltlosen Vorwurfgegenüber „Der Westen“ zurück und fügt hinzu, dass sie bereits in der Vergangenheit eine marokkanische Schülerin hatte, die ihr Kopftuch während der Arbeitszeit ablegte.

Die Frage, die sich nun stellt, lautet: Durfte die Apothekerin das? Ja, sie durfte!

Der europäische Gerichtshof hat im Jahr 2017 entschieden, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen des Kopftuches verbieten kann.

Er kann es z.B. dann, wenn er auch andere religiöse Symbole an seinem Arbeitsplatz verbietet und auf Neutralität pocht.

Liegt ein spezielles Interesse des Arbeitgebers vor, so kann er das Kopftuch am Arbeitsplatz ebenfalls verbieten.

Das spezielle Interesse der Apothekerin ist in diesem Fall der direkte und persönliche Kundenkontakt. Schließlich gibt es Kunden, die möchten bei einer Beratung keine politisch-religiöse Botschaft mitgeliefert bekommen.

Es gibt immer noch zu viele Muslime, die glauben, dass die Religionsfreiheit nur für sie gilt. Des Weiteren wird auch nicht erkannt, dass Religionsfreiheit mit anderen Rechten, Freiheiten und Interessen kollidieren kann. In einem solchen Fall gibt es im demokratischen Rechtsstaat Abwägungsprozesse.

Die im vorliegenden Fall erwähnte Familie kommt ursprünglich aus dem Irak und lebt seit 18 Jahren in Deutschland. Diese Zeit war offenbar nicht ausreichend, um sich hinreichend anzupassen. Stattdessen pocht man in unsinniger Weise auf Religionsfreiheit.

Wir begrüßen ausdrücklich den Mut der Apothekerin.

Die AfD fordert:

  • Ein Kopftuchverbot an Schulen wie in Frankreich
  • Ein Verschleierungsverbot wie in Österreich

Wir sind gerne bereit mit westlich-säkularisierten Muslimen zusammen zu leben. Steinzeitmuslime wollen wir in diesem Land aber definitiv nicht.

Ihre AfD-Gelsenkirchen

Quellen:

https://www.derwesten.de/staedte/essen/kopftuch-essen-apotheke-arbeitsrecht-anwalt-id215625497.html

https://www.derwesten.de/staedte/essen/kopftuch-essen-apotheke-id215602289.html