Am Samstag wurde Alexander P. in seinem Wohnhaus von einem Afrikaner erstochen. Am Sonntag wird eine 17-Jährige tot in einem Flüchtlingsheim aufgefunden. Ein 19-jähriger „Deutschafrikaner“ gesteht die Tat später.
Von 2014 bis 2017 gab es einen Anstieg:
-der Mordfälle von 298 auf 405
-Sexualdelikte von 9,1 auf 13,7 pro 100.000 Einwohner
Quelle: statista.de
Noch aufschlussreicher sind die Zahlen der Tatverdächtigen nach Nationalität 2017:
Mord: deutsch 1.558; andere 1.140
Vergewaltigung: deutsch 5.931; andere 3.483
2016 lag der Wert für andere noch bei 2.512. Das ist ein Anstieg um knapp 40%. Quelle: BKA
Der Ausländeranteil in Deutschland beträgt aktuell knapp 13%. 2007 waren es ca. 8,5%. Doppelpassbesitzer sind nicht in den Zahlen enthalten.
Es kommt sehr häufig vor, dass eine tödliche Messerattacke nicht als Mord gewertet wird. Geht dem Angriff ein Streit voraus, so wird die Tat oft als Totschlag gewertet. Alexander P. hatte sich über Lärm beschwert, bevor er erstochen wurde. Das wird wohl auf Totschlag hinauslaufen.
Ebenfalls wurden einige Täter nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Mindeststrafe für einen minderschweren Fall beträgt ein Jahr (Bewährung möglich). Die liegt vor, wenn dem Täter nicht bewusst ist, dass seine Handlung zum Tod des Opfers führen können. Es gab einige Verurteilungen in den letzten Monaten, die für Empörung gesorgt haben. Die Opfer wurden zum Beispiel am Boden liegend so lange zusammengetreten, dass sie an den Verletzungen starben.
Alternative für Deutschland – Straftäter konsequent abschieben