„Einbrecherparadies“ Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 27.07. 2015. Peter Bohnhof, justizpolitischer Sprecher der AfD NRW, fordert angesichts der explodierenden Einbruchskriminalität neben einer besse­ren Prävention und Aufklärung auch eine Reform des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung.

Ausweislich der neuesten Polizeilichen Kriminalstatistik hat die Zahl der Wohnungs­einbrüche in NRW gegenüber dem Vorjahr von teilweise knapp 20 bis zu 50 Prozent zugenommen. Besonders betroffen sind die Großstädte an Rhein und Ruhr. In Essen, Duisburg, Dortmund und Bochum gab es allein 6775 Wohnungseinbrüche, in Köln und Düsseldorf 5521.

Die Gewerkschaft der Polizei sieht selbstredend dringenden Handlungsbedarf, zumal die Aufklärungsquoten weiter und teilweise auf 5 bis 10 Prozent gesunken sind.

Dazu Peter Bohnhof: „Es bedarf dringend der Verbesserung durch ein Bündel an So­fortmaßnahmen, wie Personalaufstockung, zielgerichteter Einsatz der Bereitschafts­polizei und Einsatz des neuen Computer-Programms „Predictive Policing“ zur Strafta­ten-Prognose. Dies dient der Prävention und der Aufklärung“.

Zum Bereich der Prävention gehört eindeutig auch das Thema Bestrafung und Ab­schreckung. Das gilt umso mehr als durch Wohnungseinbruchsdiebstähle massive Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre der betroffenen Bürger verbunden sind, die in der Folge häufig aufgrund der Erschütterung des Sicherheitsgefühls unter schwerwie­genden physischen und psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die Wohnung als persönlichster Rückzugsraum ist gemäß Art. 13 des Grundgesetzes unverletzlich. Der Bürger wird dort vor dem Staat, aber nicht vor Kriminellen geschützt.

Umso verwunderlicher ist es für Bohnhof, wenn auch mit den Stimmen der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf Streichung des “minder schweren Falls“ in § 244 Abs. 3 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs vorzunehmen, ab­gelehnt wurde. Auch die Aufnahme des Wohnungseinbruchsdiebstahls in den Katalog der schweren Straftaten (§ 100a der Strafprozessordnung) wurde abgelehnt. Wäre der Tatbestand im Katalog enthalten, könnte eine Telekommunikationsüberwachung ohne Wissen des Betroffenen erfolgen.

Beide Forderungen sind zwingend und zielführend. Es gibt keinen „minder schweren Fall“ des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Angesichts der massiven Eingriffe in die Per­sönlichkeitsrechte der Opfer, ist es diesen gegenüber ein Hohn, den Tatbestand im Gesetz zu belassen.

Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass es sich häufig um kriminelle reisende Banden handelt, muss den Ermittlungsbehörden dringend ein Instrument an die Hand gegeben werden, um diese Verbrechen effektiv zu bekämpfen. Mit der Einstufung als schwere Straftat ist ein erster Schritt getan.

Quelle: http://www.nrw-alternativefuer.de/einbrecherparadies-nordrhein-westfalen/