Gesetzesänderung zur Parteienfinanzierung soll AfD die finanziellen Möglichkeiten entziehen

Wir brauchen dringend Eure Hilfe! Hier und Heute!

Die ‪#‎AfD‬ wird zunehmend zur Gefahr für die Regierungsparteien, immer mehr Mitglieder und Wähler laufen denen davon.

Da werden die Bandagen immer härter und man greift zu allen möglichen und unmöglichen Mitteln. So will man nun durch eine Gesetzesänderung zur Parteienfinanzierung der #AfD Mittel in Höhe von rund 2,4 Mio Euro entziehen!

Zwar ist dies den Konsensparteien schon länger ein Dorn im Auge, aber man will die Änderung jetzt beschliessen und ab 1.1.2016 bereits in Kraft setzen. Die Änderungen würden bereits rückwirkend für 2015 gelten, wir haben aber aufgrund der (gewollten?) Kurzfristigkeit kaum noch Möglichkeiten, darauf zu reagieren!

Damit man uns diese 2,4 Mio Euro, die wir dringend für unsere Arbeit und die anstehenden Wahlkämpfe in 2016 und 2017 benötigen, nicht streichen kann, brauchen wir bis zum 31.12. 2015 Einnahmen in entsprechender Höhe. Wenn z. B. jedes Mitglied in der Lage wäre, bis dahin 100 Euro zu spenden, wäre das Problem gelöst. Natürlich kann auch mehr gespendet werden.

Diese unfaire Art und Weise der Regierungsparteien sollte uns Ansporn sein zu sagen: „Jetzt erst recht!“

Wir lassen es nicht zu, dass man unsere erfolgreiche Arbeit auf diese „linke Tour“ unmöglich macht! Das hat mit fairem und demokratischem Umgang absolut nichts zu tun!

Aber die GroKo setzt noch einen oben drauf: Man packt die Gelegenheit gleich beim Schopfe, um die eigenen Zuschüsse aus dem Staatssäckel ab 01.01.2016 kräftig zu erhöhen. Bis zu 20% mehr wird es für diese Parteien dann geben. Man tut das also nicht, um Steuergelder einzusparen, sondern man tut das wohl eher, um die Steuergelder „in die richtige Richtung“ zu lenken und politische Gegner damit auszubooten!

Liebe Freunde, bitte teilt unseren Post, erzählt in der Familie, auf der Arbeit und unter Freunden davon. Helft uns und damit Euch! Zeigen wir denen, was Zusammenhalt ist! Spenden Sie noch heute auf unser Konto:

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Und vergessen Sie nicht: Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Ledig: 1.650 €/Verheiratet; 3.300 €) erhalten Sie 50% Ihrer Spende direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen!!