Wahlrecht für Migranten stoppen

In der am 25.02.2016 um 13:00 Uhr anberaumten Ratssitzung (hier der Link zu den Sitzungsdetails im öffentlichen Teil) soll über eine Empfehlung des Integrationsrates, für das „Kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migranten“ abgestimmt werden. Anstatt den Bürgern endlich wieder eine annehmbare Politik zu bieten, sucht man sich einfach neue Wähler. Hoch problematisch ist dies vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um eine rasant ansteigende Gruppe handelt. Diese Gruppe profitiert in hohem Maße von der linken Umverteilungspolitik und der staatlichen Alementierung.

Die Regelungen im Grundgesetz, sowie auch die geltende Rechtsprechung, beziehen hierzu klar Stellung. Dieses hier nun geforderte Wahlrecht ist NICHT zulässig. Offensichtlich wird hier der Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes einfach ausgeblendet. Dieser Artikel besagt, dass die Staatsgewalt vom deutschen Volk ausgeht, was in der Rechtsprechung auch so interpretiert wird.

Zu dieser zur Abstimmung vorgelegten Empfehlung, werden wir die
ROTE KARTE zeigen!

Hier die Vorlage für die Ratssitzung:
Sitzungsdatum 29.10.2015, 13:00 Uhr

Empfehlendes Gremium: Integrationsrat

Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Arbeit
(federführende Vorberatung)
Rat der Stadt
(zur Abstimmung)

Drucksache Nr. 14-20/2457

Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten
Inhalt der Empfehlung
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 29.10.2015 im Rahmen der Beratung der Drucksachen Nr. 14-20/2161 (s. Anlage) einstimmig folgende Empfehlung ausgesprochen:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat, Folgendes zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Gelsenkirchen bekräftigt seinen grundsätzlichen Beschluss vom 14.02.2008. Darüber hinaus empfiehlt er der Verfassungskommission des Landtages bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht- deutscher Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen.“
Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt, sich landesweit in allen Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechtes einzusetzen.
Begründung:
Bereits in den Jahren 2007-2009 hat der Landesintegrationsrat NRW unter dem Motto „HIER, wo ich lebe, will ich wählen“ mit dem DGB NRW, der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Landesjugendring NRW eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt.
In mehr als 60 Städten wurde das Thema im Stadtrat diskutiert. In den Räten von 31 Kommunen gab es Ratsbeschlüsse, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts unterstützen.

Warum jetzt ein neuer Vorstoß?
Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung eingerichtet. Eine öffentliche Anhörung zum Themenfeld „Partizipation – Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“ fand am 01.09.2014 statt.
Dabei wurde auch das Thema „kommunales Wahlrecht“ angesprochen. Von mehreren der eingeladenen Sachverständigen, natürlich auch vom Landesintegrationsrat NRW, wurde die Erweiterung des Auftrages der Kommission um das Themenfeld „kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige“ gefordert. Aussagen der Fraktionen im Vorfeld der Anhörung sowie bei der Anhörung selbst lassen hoffen, dass eine von allen Fraktionen getragene Änderung der Landesverfassung erreicht wird, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten ermöglicht.
Eine Einführung dieses Rechts in Nordrhein-Westfalen unabhängig von Bundesgesetzen ist nach Ansicht von Rechtsexperten möglich.