Martin Jansen in der Ratssitzung vom 25.02.2016

Die Ratssitzung glich eher einem Tribunal, alle gegen die AfD!

80 Minuten Zeit nahmen sich SPD, CDU, Grüne, Linke um gegen die AfD zu hetzen und übelste Beleidigungen auszusprechen. Als Braune in Springerstiefeln wurden die AFD-Stadtverordneten betitelt.

Im nahtlosem Schulterschluss reihte sich Oberbürgermeister Baranowski bei den o.g. Parteien ein, um gegen die AfD-Ratsmitglieder zu wettern. Dies ist auf’s Schärfste zu verurteilen. Der Bürgermeister einer Stadt ist eine „Behörde“. Er ist somit Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs.1 GG das Neutralitätsgebot zu beachten. Dieses Gebot ist vor allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von Bedeutung. Beispielsweise darf kein staatliches Organ einer Partei Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, sofern das Bundesverfassungsgericht eben diese nicht festgestellt hat.

Die Debatte wurde durch das linke Blättchen WAZ mittlerweile im Sinne der Hofberichterstattung der SPD wiedergegeben, wobei die stichhaltigen Argumente der AfD mal wieder keine Erwähnung fanden. Hier gilt es nicht, ehrliche Sachaufklärung zu betreiben. Es wird mal wieder versucht, Schmutzkübel über die AfD zu entleeren. Aber, die Bürger wachen langsam auf und wissen, wie sie die Berichterstattung der WAZ zu werten haben.

Hier der Link zu dem Artikel in der WAZ:

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/massive-kritik-im-rat-an-den-afd-stadtverordneten-id11599637.html

Wann distanzieren sich eigentlich die Altparteien von Ihren Parteikollegen?

Hier nur jeweils ein Beispiel der Heuchler-Parteien:

– GRÜNE von dem Pädophilen-Skandal

– SPD von Edathy

– DIE LINKE zur Einstellung des RAF-Terroristen und 9-fachen Mörders Christian Klar

– CDU vom CDU-Landtagsabgeordneten Frank Oesterhelweg

Die Polizei müsse solche „Horden“ mit allen Mitteln stoppen – auch unter Anwendung von Schusswaffen.

Fazit:

Insgesamt drängt sich hier einfach nur der Eindruck einer Instrumentalisierung des Gelsenkircheners Stadtrats zu durchsichtigen parteipolitischen Manövern auf, um die AfD nicht noch stärker werden zu lassen.

Nachfolgend der Antrag des Piraten und die Stellungnahme der AfD-Ratsgruppe

—————————————

– Antrag der Piraten, Jürgen Hansen –

Betreff: Äußerungen der Parteivorsitzenden der AfD

Inhalt des Antrags:

Herr Hansen, PIRATEN, beantragt zur Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung folgenden Entschließungsantrag nach erfolgter Debatte:

Äußerungen der Parteivorsitzenden der AfD

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen verurteilt die unsäglichen Äußerungen der Parteivorsitzenden der AfD, Frau Petry, zum Schusswaffengebrauch an innerdeutschen

Grenzen gegen ankommende Flüchtlinge. Er stellt fest, dass solche Äußerungen als fremdenfeindliche Hetze und Scharfmacherei gegenüber Flüchtlingen zu werten sind, die in keinster Weise zu tolerieren sind.

Der Rat fordert die Ratsgruppe der AfD sowie den Einzelmandatsträger der AfD auf,

sich in einer öffentlichen Stellungnahme von solchen Äußerungen klar zu

distanzieren.

—————————————

+ + + Gegenrede zum Antrag der Piraten auf Distanzierung seitens der AfD-Stadtverordneten zu Äußerungen der Bundessprecherin Frau Dr. Petry zum Thema „Grenzsicherung“ + + +

Am 30.01.2016 war Frau Dr. Petry als Bundesvorsitzende der AfD in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen. Hier äußerte sie sich dahin gehend, dass die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gesichert werden müssten, notfalls mit Grenzsicherungsanlagen. Die Polizei müsste Flüchtlinge daran hindern, die Grenze unkontrolliert zu überschreiten.

Das beharrliche Nachfragen der „Journalisten“ hinsichtlich der Vorgehensweise der Grenzpolizei führte zu der Aussage Petrys: „Er (der Polizist) muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch mit der Schusswaffe, wie es im Gesetz steht.“ Gemeint ist hier:

Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)

  • 11  Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, dass die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

Auf die Frage der „Journalisten“, ob es in Deutschland ein Gesetz gibt, das einen Schießbefehl enthält, erfolgte durch Frau Dr. Petry eine Klarstellung: „Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen“.

Im Anschluss erfolgte eine deutliche Klarstellung seitens der Parteichefin Dr. Frauke Petry und Co-Vorsitzender Jörg Meuthen im Namen des Bundesvorstands: „Die AfD lehnt es strikt ab, dass auf Menschen geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren. Die AfD strebt keinerlei Verschärfung der diesbezüglich geltenden Rechtslage oder Praxis an.“

Eine strafrechtliche Relevanz des Gesagten wurde seitens der Strafverfolgungsbehörden verneint. Insofern irrt der Antragsteller der Piraten, wenn er die gemachten Äußerungen als „fremdenfeindliche Hetze“ tituliert.

Darüber hinaus darf ich feststellen:

Die im Raume stehenden Äußerungen von Frau Dr. Petry im Zusammenhang mit der Grenzsicherung der Bundesrepublik Deutschland wurden hinreichend relativiert und korrigiert und haben darüber hinaus keinerlei lokalpolitische Relevanz für die Stadt Gelsenkirchen

Wenn ich feststellen muss, dass ein derart unsinniger Antrag mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten, auch unter anderem mit Unterstützung der Mehrheitsfraktion der SPD auf der Tagesordnung verbleibt, kann man das nur unter einem verzweifelten Versuch einer Schlammschlacht gegen die AfD wegen der in Kürze in drei Bundesländern stattfindenden Wahlen subsumieren, weil Stichhaltiges fehlt.

Die SPD ist in Mecklenburg-Vorpommern von 35,6 auf 22 Prozent in freiem Fall.

Kreisverbände der CDU in Baden-Württemberg weigern sich, gemeinsame Wahltermine mit der Kanzlerin durchzuführen.

In NRW würde die AfD übrigens einer jüngsten Umfrage des WDR zufolge hinter CDU und SPD drittstärkste Partei sein.

Die Piraten, lieber Antragsteller, sind bereits dort, wo sie hingehören: in der politischen Bedeutungslosigkeit.

Ich beantrage namens der Ratsgruppe der AfD ein Ablehnen des Antrags.