Ab 2021 sollen Gebühren für Haus- und Wohnungsbesitzer in Gelsenkirchen deutlich steigen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung West am 07.11.2017 haben wir gegen diesen Antrag gestimmt. Doch das Thema wurde mit der Mehrheit der SPD durchgewunken und wird somit im Rat der Stadt behandelt.
Betroffen sind alle Haus- und Wohnungsbesitzer, deren Straßen saniert oder ausgebaut werden. Es ist üblich, dass Kommunen die Anlieger bei der Erschließung oder Sanierung von Straßen, Beleuchtung, Entwässerung, Geh- und Radwegen zwangsweise prozentual an den Kosten beteiligen. Man hat juristisch keine Chance, sich dagegen zu wehren, außer man verkauft noch rechtzeitig. Das geht für den einzelnen Anlieger schnell um Beträge von 10000 € oder mehr. Seit 1972 sind die Prozentsätze in Gelsenkirchen unverändert. Eine Aufstellung der gültigen und zukünftigen Sätze finden Sie in diesem WAZ-Artikel vom 04.11.17.
Unter dem Titel „Zweite Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW für straßenbauliche Maßnahmen“ sollen diese ab 2021 kräftig erhöht werden. Die neuen Prozentwerte entnehmen Sie bitte auch dem WAZ-Artikel. Wir weisen darauf, dass die berechneten Erhöhungen der WAZ falsch sind. Es handelt sich nicht um Steigerungen von 20%, sondern um 20 Prozentpunkte, was ein gewaltiger Unterschied ist. Es handelt sich in Wirklichkeit um Erhöhungen bis 200%. So verdreifachen sich die Beteiligungen der Anlieger von Hauptverkehrsstraßen von 10% auf 30%
Die AfD ist der Meinung, dass es sozial äußerst ungerecht ist, wenn Haus- und Wohnungseigentümer durch Straßensanierung möglicherweise in den finanziellen Ruin getrieben werden. Wir werden am 14.12.17 im Stadtrat gegen die Erhöhung stimmen.






