Demnächst im Bundestag: Abschaffung der Kettenbefristungen von Arbeitsverhältnissen
Die Kettenbefristungen von Arbeitsverhältnissen müssen ein Ende haben!
45% der Neueingestellten hatten 2016 einen befristeten Arbeitsvertrag. Im öffentlichen Dienst waren es sogar 57%. Einer meiner Bekannten arbeitet als Wissenschaftler seit ca. 20 Jahren wechselweise entweder am Wissenschaftsinstitut in Potsdam oder an einem Krankenhaus in Berlin. Immer wieder wird sein neuer Arbeitsvertrag mit Sachgründen befristet.
Sachgründe findet der Arbeitgeber sehr leicht. Arbeitnehmer erhalten immer wieder angebliche Vertretungsstellen. Oder im Öffentlichen Dienst sind dies z. B. haushaltsrechtliche Gründe. Für die Arbeitgeber bringt dies Flexibilität. Die Arbeitnehmer haben dadurch einen Haufen Nachteile wie fehlende Planbarkeit, geringere Verdienste, keine Fortbildungen, schlechte Chancen auf einen Hauskredit oder keinen Anspruch auf eine Abfindung am Ende des Arbeitsverhältnisses.
Das möchte die AfD nun ändern und bringt einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses soll insgesamt nur noch zwei Jahre zulässig sein. Eine Befristung soll nicht mehr möglich sein, wenn dieselbe Stelle innerhalb der letzten drei Jahren bereits mit einem befristet angestelltem Arbeitnehmer besetzt war. Viele Sachgründe wie haushaltsrechtliche Gründe entfallen.
Es soll noch einige Ausnahmen geben, die die meisten typischen Arbeitsverhältnisse nicht betreffen. Hier finden Sie den gesamten Text des Gesetzentwurfs.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901841.pdf
Die AfD will damit prekäre Arbeitsverhältnisse reduzieren, so wie es unter 10.3 im Wahlprogramm der Bundestagswahl 2017 steht.
Alternative für Deutschland – Für eine bessere Arbeitswelt!






