Erbschaftsteuer: Weniger ist mehr Dr. Michael Balke plädiert für Kirchhofsches Steuermodell

Düsseldorf, 09.07.2015. Steuergerechtigkeit geht anders: So das Urteil des steu­errechtspolitischen Sprechers der AfD NRW und Richters des Niedersächsischen Finanzgerichts, Dr. Michael Balke, über die aktuellen Versuche einer verfassungskonformen Nachbesserung der Erbschaftsteuer.

Die Volksvertreter in Berlin ringen nach drei Niederlagen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut um eine “verfassungsfeste Lösung” bei der Erbschaftsteuer. Das Aufkom­men aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließt den Bundesländern zu, ein Großteil also auch dem Land NRW. Im Kern geht es um die steuerliche Verschonung von Erben betrieblicher Vermögen. Michael Meister von der CDU wird in den Medien mit den Worten zitiert: “Wir wehren uns nicht dagegen, schlauer zu werden”.

Darauf reagiert der steuerrechtspolitische Sprecher der AfD NRW Dr. Michael Balke mit folgenden Worten: “Gut, dann sollte der hochbezahlte MdB und Staatssekretär den feh­lenden Sachverstand einfach mal durch Lesen des hier einschlägigen Paragraphen 28 Absatz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ausgleichen. Danach haben Unternehmens-Erben jetzt schon einen Anspruch auf zinslose Stundung der Erb­schaftsteuer bis zu zehn Jahren, soweit dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist’. Daneben existieren noch allgemeine steuerliche Billigkeitsregelungen, etwa Erlass, nach der Abgabenordnung. Weitere Verschonungsregelungen sind gegenüber anderen Steuer­bürgern, die nicht verschont werden sollen, unfair und überflüssig. Stattdessen sollten die Steuersätze für alle Erben gesenkt werden.”

Finanzrichter Dr. Balke fordert die Regierungsparteien im Sinne der AfD-Programmatik auf, endlich das Erbschaftsteuerkonzept eines der führenden steuerrechtswissenschaftli­chen Vordenker Deutschlands, nämlich den Erbschaftsteuer-Reformvorschlag von Profes­sor Dr. Paul Kirchhof, aufzugreifen und umzusetzen. Um damit in diesem Bereich endlich Steuergerechtigkeit durch Steuervereinfachung zu schaffen und nicht weitere Rechtsunsi­cherheit bis hin zum BVerfG zu verbreiten.

Nach dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof habe die Erbschafts- und Schenkungsteuer jede durch Erbschaft und Schenkung empfangene Bereicherung zu be­lasten. Die Steuer werde vereinfacht durch schlichte Grundtatbestände und durch ein praktikables Bewertungsverfahren. Die Erbschaft unter Ehegatten sei nicht steuerbar, weil Vermögen nicht an die nächste Generation weitergegeben werde. Soweit insbesondere bei Unternehmen das ererbte Vermögen kaum Liquidität vermittele, könne die Steuer auf zehn Jahre in gleichen Jahresraten zinslos gestundet werden. Es werde nur noch wenige Steuerbefreiungen (Kinder 400.000, Hausrat 20.000, im übrigen 50.000 Euro), keine Steu­erklassen und nur einen einheitlichen Steuersatz von 10 Prozent (statt wie bisher bis zu 50 Prozent) geben.

Unter dem Strich bedeute die Umsetzung des Kirchhofschen Steuermodells laut Balke insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen eine deutliche Entlastung – nicht nur im Erbfall: „Zum einen minimieren transparente Steuergesetze ganz erheblich den Kosten- und Zeitaufwand für die laufenden Steuererklärungen, zum anderen sorgt der einheitliche Einkommensteuersatz von 25 Prozent für mehr Liquidität“. Das Nachsehen hätten lediglich die Steuerzahler, die bis dato von der unüberschaubaren Zahl an Steuergestaltungsmöglichkeiten profitieren.