Wahlbeobachter sein – so geht’s:
Wir haben uns dazu entschlossen, die Auszählung der Bundestagswahl möglichst zahlreich in den Wahllokalen zu verfolgen. Grund sind die Unregelmäßigkeiten bei den Landtagswahlen am 14. Mai 2017. Trotz einer Vielzahl von Fehlern zu Ungunsten der AfD und einer Benachteiligung unserer Partei, die mit Zufall nicht mehr zu erklären ist, hat der Landtag am 14.09.2017 gegen eine erneute Auszählung gestimmt. Um sicherzustellen, dass die Auszählung der Bundestagswahl demokratischen Grundsätzen genügt, fordern wir alle Mitbürger auf, ebenfalls von Ihrem Recht auf Beobachtung der Auszählung Gebrauch zu machen. Wahlbeobachter sein – so geht’s: • Gemäß § 54 der Bundeswahlordnung hat während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. • Verteilen Sie sich auf die Wahllokale und beobachten Sie die Auszählung. • Der Wahlvorstand muss Ihnen Zutritt und Anwesenheitsrecht gewähren. • Die Gewährung des Anwesenheitsrechts muss so ausgestaltet sein, dass es Ihnen jederzeit…
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