Apothekerin verweigert muslimischer Schülerin mit Kopftuch ein Praktikum und handelt rechtens!
Liebe Gelsenkirchener! Solche Nachrichten liest man leider viel zu selten! Der Vorfall, der sich am 15.10.18 ereignete, in Kürze. Eine 15-jährige muslimische Schülerin aus Essen bewirbt sich in Ihrer Stadt in einer Apotheke um einen Praktikumsplatz. Sie hat bereits eine mündliche Zusage und will sich nun die Bescheinigung abholen. Dabei kommt es zum Eklat.Die Apothekerin weist sie darauf hin, dass sie während der Arbeitszeit das Kopftuch ablegen muss. Die Schülerin will das nicht einsehen und fühlt sich diskriminiert. Es kommt zu einem lautstarken Streit. Der Vater der Schülerin kommt hinzu und beschimpft die Apothekerin als Rassistin. Dies ist leider ein regelmäßig wiederkehrendes Verhaltensmuster bestimmter Bevölkerungsteile. Die Apothekerin weist diesen haltlosen Vorwurfgegenüber „Der Westen“ zurück und fügt hinzu, dass sie bereits in der Vergangenheit eine marokkanische Schülerin hatte, die ihr Kopftuch während der Arbeitszeit ablegte. Die Frage, die sich nun stellt, lautet: Durfte die Apothekerin das? Ja, sie durfte! Der europäische…
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